- RA Benedikt Wolf
Was ist eigentlich eine Zugewinngemeinschaft?
Hinter diesem Begriff verbirgt sich der sog. gesetzliche Güterstand. Er ist damit Ausgangspunkt für
die güterrechtlichen Ansprüche der Ehegatten, wenn diese „nichts geregelt haben“.
Zur Ermittlung der Höhe des Zugewinnausgleichsanspruchs ist zunächst eine Gegenüberstellung des
jeweiligen Zugewinns der einzelnen Ehegatten nötig. Maßstab hierfür ist neben dem Endvermögen
das Anfangsvermögen. Die Differenz aus Endvermögen und Anfangsvermögen ergibt den jeweiligen Zugewinn.
Ausgleichspflichtig ist (logischerweise) der Ehegatte mit dem höheren Zugewinn. Es ist von
diesem die Hälfte des „übersteigenden Zugewinns“ an den Anspruchsberechtigten auszugleichen.
Gerade im Güterrecht als Teilbereich des Familienrechts gilt es die mannigfaltigen Probleme zu
erkennen und im Einzelfall anhand gängiger Rechtsprechung überzeugend zu argumentieren.
Ihr Anwalt für Familienrecht
